Musik - Schadensersatzprozess: Gericht weist erneut Gema-Klage gegen YouTube ab
Es gibt keinen Schadensersatz von YouTube für den Musikrechteverwerter Gema: Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag entschieden und eine Schadensersatzklage abgewiesen. Der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein bestätigte damit das Urteil des Münchner Landgerichts aus dem vergangenen Jahr (Gz.: 33 O 9639/14).
Die Gema vertritt die Urheberrechte von Komponisten, Textern und Musikverlegern und hat von YouTube Geld für Musikvideos gefordert. Die Verwertungsgesellschaft verlangte 0,375 Cent für jeden Abruf bestimmter Musikvideos durch Internetnutzer. Auf der Grundlage von 1000 exemplarisch ausgewählten Titeln hatte die Gema einen eher bescheidenen Streitwert von rund 1,6 Millionen Euro errechnet. Aber es geht um mehr als diese Summe.
Im Kern dreht sich der schon seit Jahren währende Streit um die Frage, ob YouTube ein Musikdienst ist und damit in der generellen Verantwortung für die dort eingestellten Inhalte steht oder nur eine Plattform für die Verbreitung von Inhalten seiner Nutzer bietet. Weil sich die Gema und YouTube seit Jahren nicht einigen können, sind viele Musikvideos auf YouTube in Deutschland nicht verfügbar.
Dass der Rechtsstreit mit dem Urteil beigelegt ist, ist unwahrscheinlich. "Wir werden hier nur den Revisionsführer bestimmen", sagte Richter Zwirlein. Voraussichtlich heißt die nächste Station Bundesgerichtshof. "Sollte die Klagepartei auch dort kein Glück haben, gibt es noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde."
Quelle: Spiegel.de
UnDerTaker am 28.01.2016, 22:52